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Nutzungsbestimmungen

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE SEILBAHN DES BOTANISCHEN GARTENS

Artikel 1 - Bedingungen

  • Die vorliegende Verordnung legt die Bedingungen für die Beförderung der Benutzer und die Zahlungsmodalitäten fest
  • Die Benutzer sind verpflichtet, diese Verordnung einzuhalten und die besonderen Anweisungen zu befolgen, die das Personal dieser Untersuchung geben kann, um ein gutes Funktionieren und die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten.

Artikel 2 - Informationen für den Nutzer

  • Die Benutzer sollten sich über die besonderen Bedingungen der
    Transportbedingungen und die angebrachten Informationen (Schließungszeiten, Signalisierung, Transportbeschränkungen usw.)

Artikel 3 - Zulassung von Nutzern

  • Die Benutzer müssen im Besitz eines gültigen Beförderungsscheins sein und diesen bei der Kontrolle gemäß den geltenden Liefer- und Nutzungsbedingungen vorlegen.
  • Benutzer mit Hin- und Rückfahrkarten sollten beide Strecken am selben Tag entwerten.
  • Die maximale Kapazität pro Fahrzeug beträgt 8 Benutzer.
  • Der Zugang für Personen, die besondere Bedingungen für den
    Der Zugang für Personen, die besondere Transportbedingungen benötigen oder verlangen, muss nach Absprache mit dem Forscher erfolgen.
  • Der Zugang zur Anlage ist verboten für
    Benutzer mit Verhaltensweisen, die die Erkundung stören oder die Sicherheit gefährden (Trunkenheit).
  • Es ist strengstens verboten, in den Kabinen zu essen, zu trinken (außer Wasser) und zu rauchen. Kabinen.

Artikel 4 - Zulassung von Kindern

  • Kinder unter 15 Jahren sollten von einem Erwachsenen begleitet werden.
  • Die Verantwortlichen für Kindergruppen haben die Pflicht, das Verhalten und die Entwicklung der Kinder zu beobachten und sich entsprechend zu organisieren.

Artikel 5 - Vorrangige Zulassung

  • Personal des Rettungsdienstes,
    Die Polizei und die Kontrolle der Erkundung haben während des Dienstes vorrangig Zutritt.
  • Es ist möglich, den Transport von Menschen mit Rollstühlen, die Rundfahrt und der Zugang sollte in Botanischer Garten Seilbahn Station sein.

Artikel 6 - Transport von Tieren und Fracht

  • Die Beförderung von geschirrten oder in geeigneten Trägern beförderten Tieren ist in den Fahrzeugen nur in Begleitung erlaubt.
  • Die Passagiere können kleine Gepäckstücke unter eigener Verantwortung transportieren.
  • Der Transport von Objekten mit Übergröße kann vom Erkundungspersonal genehmigt werden, wobei das Modell und die Ladungsgrenze des Fahrzeugs berücksichtigt werden.
  • Der Transport von Gütern, die als gefährlich und/oder entflammbar gelten, ist strengstens untersagt

Artikel 7 Einstieg

Die Benutzer sollten:

  • Erleichterung des Zugangs zur Anlage für andere Benutzer;
  • Nähern Sie sich dem Einstiegsbereich entsprechend der vorhandenen Signalisierung;
  • Betreten des Einstiegsbereichs unter Beachtung der Kapazität der einzelnen Kabinen und der Absperrungen für den Durchgang der Kabinen;
  • Stellen Sie sich im Einstiegsbereich in einer Reihe auf;
  • Setzen Sie sich so schnell wie möglich nach dem Einsteigen;

Artikel 8 Fahrt

Während der Reise sollten die Benutzer:

  • Bleiben Sie in der Kabine sitzen;
  • Nicht in der Kabine schaukeln oder springen;
  • Verlassen Sie unter keinen Umständen die Kabine.
  • Bei längeren Aufenthalten warten Sie bitte auf die Anweisungen des Erkundungspersonals.
  • Die Kabinentüren nicht mit Gewalt öffnen.

Artikel 9 Entbordung

Die Benutzer sollten:

  • Bei Ankunft am Bahnsteig und Öffnen der Türen die Kabine und den Bereich sofort verlassen
  • Falls Sie die Kabine nicht an der vorgesehenen Stelle verlassen, warten Sie bitte auf
    Warten Sie auf das Anhalten der Fahrzeuge, ohne die Kabine zu verlassen, und folgen Sie den Anweisungen des Personals.

Artikel 10 - Aussetzung des Vorgangs

  • Die Erkundung behält sich das Recht vor, den Betrieb zu unterbrechen, wenn nicht alle Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden.
  • Die Erkundung ist nicht verantwortlich für schlechte Sichtverhältnisse während der Reise, wenn diese aus schlechten Wetterbedingungen.

Artikel 11 - Ergänzender Absatz

Es ist den Benutzern untersagt:

  • Betreten Sie die Kabine, wenn der Zugang geschlossen ist;
  • Betreten Sie die Kabine außerhalb der speziellen Einstiegsbereiche;
  • Manövrieren der Sicherheitsvorrichtungen ohne triftigen Grund (strafbar mit Geldbußen bis zu 250 €).
  • die Anlage in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen.

Artikel 12 - Verstöße

  • Die Agenten, die an der Erkundung beteiligt sind, sind in der Lage, Verstöße gegen die vorliegende Verordnung zu erkennen und Fehler von Nutzern festzustellen.
  • Als Sicherheitsmaßnahme kann jedem Zuwiderhandelnden der Zutritt das Betreten der Anlage untersagt werden.
Artikel 13 - Rückzahlung
  • Nach der Ausgabe der Tickets ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich. (außer bei schweren Wetterbedingungen, technischen Störungen oder Energieausfall)
Artikel 14 - Anbringung
  • Die vorliegende Verordnung wird an einem für alle Benutzer sichtbaren Ort am Eingang der Anlage angebracht, um den Entdecker zu schützen.